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Leistungen

Schwangerenvorsorge

Als werdende Mutter können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Vorsorgeuntersuchungen von Ihrer Hebamme oder Ihrer Frauenärztin (bzw. Ihrem Frauenarzt) oder in Absprache auch im Wechsel durchführen lassen. 

Im 4-wöchigen Rhythmus sind laut Mutterschaftsrichtlinien Vorsorgeuntersuchungen empfohlen, ab der 32. Woche alle zwei Wochen - bei Risikoschwangerschaften sogar wöchentlich - und nach dem errechneten Geburtstermin alle zwei Tage. Hier geht es in erster Linie darum, Ihren Schwangerschaftsverlauf zu beobachten und eventuelle Auffälligkeiten rechtzeitig festzustellen. Ich taste dabei nach der Gebärmutter, um deren Größe und Höhenstand festzustellen und um die Lage und das Wachstum des Kindes zu kontrollieren. Des weiteren höre ich nach den kindlichen Herztönen, messe Ihren Blutdruck, kontrolliere Ihr Gewicht und Ihre Zunahme und untersuche den Urin auf Eiweiß, Glucose, Blut und Nitrit. Außerdem untersuche ich Ihre Beine auf eventuelle Wassereinlagerungen und Krampfadern und taste vaginal nach dem Gebärmutterhals, dem Muttermund und dem kindlichen Kopf. Alle erhobenen Befunde, die sich aus diesen Untersuchungen ergeben, werden von mir in Ihrem Mutterpass dokumentiert.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie im Rahmen der Vorsorgetermine die Gelegenheit haben, auf sämtliche Fragen, die sich während einer Schwangerschaft stellen, eine Antwort zu erhalten.

Die im Lauf der Schwangerschaft vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen müssen von Ihrer Frauenärztin (bzw. Ihrem Frauenarzt) durchgeführt werden.

Hilfe bei Beschwerden

Wenn Sie Ihre Schwangerschaft nicht uneingeschränkt genießen können (z. B. wegen Wassereinlagerungen, Übelkeit, Sodbrennen, vorzeitigen Wehen, Rückenschmerzen, Beckenendlage etc.) helfe ich Ihnen, die Beschwerden mittels Akupunktur, Homöopathie, Infusionen, K-Taping, Softlaser Therapie, Moxatherapie etc. zumindest zu lindern.

Hebamme Mannheim Schwetzingerstadt Nachsorge Marika
Hebamme Mannheim Schwetzingerstadt Nachsorge Marika

Betreuung im Wochenbett

Im Rahmen der Wochenbettbetreuung besuche ich Sie regelmäßig zu Hause, um zu sehen, wie es Ihnen und Ihrem Baby geht. Im Fokus stehen dabei die Rückbildung der Gebärmutter, die Behandlung von Geburtsverletzungen und die Neugeborenenpflege. Ich schaue auf das Trinkverhalten und den Gewichtsverlauf Ihres Babys, unterstütze Sie bei der Nabelpflege und beim Stillen und nehme mir viel Zeit für die Beantwortung aller Fragen, die sich in dieser spannenden Phase ergeben.

Beratung rund ums Stillen

Ich berate Sie in allen Fragen rund ums Stillen und stehe Ihnen bei Stillproblemen (zu wenig Milch, zu viel Milch, wunde Brustwarzen, Milchstau etc.) zur Seite. Außerdem bin ich für Sie da, wenn es später um Themen wie Zufüttern und/oder Abstillen sowie die Einführung von Beikost geht.

Hebamme Mannheim Schwetzingerstadt Nachsorge Marika

Softlaser Therapie

Im Rahmen meiner freiberuflichen Hebammentätigkeit biete ich eine Softlaser Therapie an.

Mit dem Laser stimuliere ich schonend und schmerzfrei die Zellen und bewirke dadurch die Förderung der Durchblutung, die Hemmung von Entzündungen, eine Schmerzlinderung meist schon nach der ersten Behandlung, die Verminderung eines Infektionsrisikos, eine beschleunigte Wundheilung sowie den Rückgang von Schwellungen.

In der Schwangerschaft:

  • Hämorrhoiden

  • Verspannung des Schultergürtels

  • Karpaltunnelsyndrom

  • Ischiasbeschwerden

 

Nach der Geburt:

  • wunde Brustwarzen

  • Milchstau

  • Dammverletzungen

  • Fissuren

  • Kaiserschnittnarbe

  • Hämatome

  • beginnende Brustentzündung

 

Beim Baby:

  • Nabelgranulom

  • Windeldermatitis

  • Hautirritationen

Geburtshilfe

Aktuell begleite ich keine Frauen bei der Geburt im Kreißsaal oder zu Hause.

Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie einen Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt kann die Hebamme Sie täglich besuchen. Bis zur 12. Woche nach der Geburt werden 16 Kontakte (Hausbesuche oder telefonische Beratungen) von der Krankenkasse übernommen. Nach der 8. Woche sind zusätzliche Besuche zur Stillberatung oder bei Ernährungsproblemen des Säuglings möglich. Darüber hinaus werden weitere Besuche von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt). Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse erkundigen.

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